... und wenn der
Bohlen Polizisten Dutzen darf und das mit der schlichten Begründung, daß er das immer so mache und es sich deshalb nur um eine Unhöflichkeit, nicht aber um einen Straftatbestand handelt, dann bleibt uns
NichtBohlens eigentlich nur eines übrig, weg mit unseren guten Mannieren und:pöbeln was das Zeug hält! Schließlich steht unser Rechststaat auf dem Spiel ...

Denn laut Art. 3 GG sind vor dem Gesetz alle Mensch gleich. Manche sind offensichtlich gliecher! Pfui bäh!

(So: wieder aus ner Mücke einen Elefanten gemacht!)